Tipp fürs Geschäftspapier | Bitte an die IBAN denken

Geschaeftspapier-Tipp-Iban

Ab dem 1. Februar 2014 wird die internationale Kontonummer (IBAN) für alle Überweisungen im europäischen Zahlungsraum (Single European Payment Area – SEPA) eingeführt. Dies hat das EU-Parlament am 14. Februar 2012 beschlossen.

Bei Überweisungen auf ausländischen Konten war die IBAN zusammen mit der europäischen Bankleitzahl BIC im Einsatz. Aber ab 1. Februar 2014 ersetzt die IBAN die deutsche Bankleitzahl und die deutsche Kontonummer, daraufhin fällt die europäische Bankleitzahl BIC ebenfalls weg.

Die IBAN setzt sich folgendermaßen zusammen: Länderkennziffer (Deutschland: DE), anschließend eine zweistellige Prüfziffer, die bisherige Bankleitzahl und die bisherige Kontonummer.

Tipps:

1.  Bis zum Jahr 2016 können Privatpersonen noch die deutsche Bankleitzahl und die deutsche Kontonummer verwendet werden, da für Sie eine Übergangszeit von 2 Jahren gilt. [Nachtrag: Auch Unternehmen haben noch Zeit bis August 2014]

2.  Unternehmen können sich jetzt schon auf die Umstellung vorbereiten: Sie finden die IBAN in der Regel auf Ihren Kontoauszügen, falls Ihnen die IBAN, die für das Konto Ihres Unternehmens gilt, noch unbekannt ist. Natürlich können Sie in der Bank Ihre IBAN auch erfragen. Angaben zu Ihren den Kontodaten Ihres Unternehmens, zum Beispiel auf Ihrem Briefpapier, sollten Sie schon jetzt um die IBAN ergänzen – und bis zum 1. Februar 2014 auch um die BIC.

3.  Übrigens bleibt das elektronische Lastschriftverfahren, welches vom deutschen Handel entwickelt worden ist, erhalten. Hierbei ändert sich grundsätzlich nur, dass die deutsche Bankleitzahl und die deutsche Kontonummer durch die IBAN ersetzt werden. Wobei auch eine Übergangszeit von zwei Jahren gilt, also ebenfalls bis 2016.

Kommentar hinterlassen zu "Tipp fürs Geschäftspapier | Bitte an die IBAN denken"

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*