Vorsicht Steuerfallen! Als Startup richtig Steuern berechnen!

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Sie planen, Ihr eigener Chef zu sein und mit einem Unternehmen den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen? Mit diesem Vorhaben können Sie viele Vorteile für sich nutzen. Sie bestimmen selbst, wie lange Sie täglich arbeiten und welchen Arbeitsumfang Sie erfüllen. Auf der anderen Seite ergeben sich mit einer Existenzgründung Verpflichtungen, wie z.B. die Berechnung von Steuern, die Sie im Blick haben sollten. Steuern berechnen beinhaltet Steuerfallen und kann viel Geld kosten. Hier können unsere Steuertipps für Existenzgründer helfen.

Welchen Steuerfallen sollten Sie als Existenzgründer aus dem Weg gehen?

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Warum Steuerfallen eine Existenzgründung bedrohen?
  • Welche Steuerfallen es zu vermeiden gilt?
  • Mit welchen Konsequenzen Sie bei einer Steuerfalle rechnen müssen?
  • Wer bei der Vermeidung von Steuerfallen hilft?
  • Tipps, um Steuern richtig zu berechnen.

Warum Steuerfallen eine Existenzgründung bedrohen

Die Anzahl der Existenzgründer, die Ihr Unternehmen in den Vorjahren wieder liquidiert haben, spricht für sich. Den Höhepunkt erreichten die Liquidationen im Jahr 2014. Damals gaben knapp 40.000 Existenzgründer Ihr Unternehmen wieder auf. Mit knapp 10.000 Betriebsaufgaben lag die Zahl der Unternehmen, die den Betrieb im Jahr 2019 wieder eingestellt haben, immer noch höher als die Anzahl der Betriebseröffnungen im Jahr 2022.

Erscheckend: Im Jahr 2022 ist die Zahl der gewerblichen Existenzgründungen in Deutschland von über 23.000 auf über 6.000 zurückgegangen. Welche dieser Unternehmen noch in fünf oder zehn Jahren in dieser Statistik aufgeführt sind, steht in den Sternen.

Wie kommt es, dass so viele Existenzgründungen schon nach wenigen Jahren scheitern? Neben dem fehlenden betriebswirtschaftlichen Know-how, um die Steuern richtig zu berechnen, kommt das undurchsichtige Steuerrecht hinzu.

Ob bei einer Existenzgründung nach Arbeitslosigkeit oder bei der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Existenzgründer – im Steuerrecht warten viele Steuerfallen. Wer hineintappt und die Steuern falsch berechnet, muss die Konsequenzen tragen. Hier empfiehlt sich der Besuch bei einem fachkundigen Steuerberater.

Welche Steuertipps helfen dabei, die Steuer richtig zu berechnen?

Die folgenden Steuertipps für Existenzgründer helfen Ihnen, typische Steuerfallen zu vermeiden, um die Steuer richtig zu berechnen:

1. Steuervorauszahlungen einkalkulieren

Als gewerblich tätiger Existenzgründer werden Sie von Ihrem Finanzamt zur Einkommensteuer (GmbH = Körperschaftsteuer), zur Umsatzsteuer und zur Gewerbesteuer veranlagt.

Die Umsatzsteuer berechnen Sie selbst. Hierzu reichen Sie monatlich oder einmal im Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Ihrem Finanzamt ein. Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zur Gewerbesteuer werden von Ihrem Finanzamt festgesetzt. Bei der Berechnung der Steuer, orientiert sich der Sachbearbeiter an den Zahlen, die Sie in der letzten Steuererklärung angegeben haben.

Tipp: Fällt der Gewinn im aktuellen Jahr niedriger aus, als er im selben Zeitraum des Vorjahres war, können Sie einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.

2. Erst arbeitslos – dann Existenzgründer

Planen Sie in Ihrer Arbeitslosigkeit, sich mit einer Geschäftsidee selbstständig zu machen, entstehen unter Umständen Kosten, die Sie später steuermindernd geltend machen können. Nehmen Sie beispielsweise an einem Gründerseminar teil oder beschaffen Sie sich Fachliteratur, werden die dafür aufgewendeten Kosten wie vorweggenommene Betriebsausgaben behandelt. Achten Sie darauf, dass diese Kosten in einem gesonderten Bescheid festgehalten werden. Hierzu deklarieren Sie die Ausgaben in Ihrer Steuererklärung. Dieses Vorgehen kommt Ihnen zugute, wenn Sie Ihre ersten Einkünfte als Existenzgründer erzielen. In diesem Fall mindern die Ausgaben den laufenden Gewinn.

3. Antrag auf Ist-Besteuerung

Das Steuerrecht sieht verschiedene Vergünstigungen vor, mit den Sie die Liquidität Ihres Unternehmens sicherstellen. Liegen Ihre Umsätze in den ersten Jahren unter 500.000 Euro, können Sie für die Umsatzsteuer einen Antrag auf Ist-Besteuerung stellen. Sie müssen diese erst dann an Ihr Finanzamt entrichten, wenn Sie den Bruttorechnungsbetrag vereinnahmt haben.

4. Nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag

Planen Sie für Ihren Betrieb eine größere Anschaffung, können Sie von dem Investitionsabzugsbetrag profitieren, weil dieser Ihnen erlaubt, die Abschreibungen schon vor der Anschaffung in Anspruch zu nehmen. Der Investitionsabzugsbetrag muss spätestens drei Jahre nach der Bildung wieder aufgelöst werden. Von dieser Regelung profitieren Sie insbesondere in der Existenzgründungsphase.

5. Die Kleinunternehmerregelung ist nicht immer die beste Wahl

Erzielten Sie im vorangegangenen Jahr einen Gesamtumsatz, der unter 22.000 Euro lag und überschreiten Sie die Bruttoumsatzgrenze von 50.000 Euro im laufenden Jahr nicht, können Sie bei Ihrem Finanzamt beantragen, als Kleinunternehmer besteuert zu werden. Sie weisen keine Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen aus und sind auch nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet.

Nicht immer vorteilhaft: Ein Nachteil der Kleinunternehmerregelung ergibt sich aber dadurch, dass Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dies wird in der Anfangsphase Ihrer Existenzgründung zu einer Steuerfalle, wenn Sie hohe Investitionen tätigen.

6. Mit welchen Konsequenzen müssen Sie bei einer Steuerfalle rechnen?

Ein Steuerfehler macht sich nicht immer direkt bemerkbar. Spätestens wenn nach Abgabe der Steuererklärung der Steuerbescheid des Finanzamts kommt, wundern Sie sich aber über die hohe Steuernachzahlung. Diese kann auf einem der folgenden Sachverhalte beruhen:

  • Sie haben die falsche Rechtsform gewählt und beziehen ein Geschäftsführergehalt. Hierauf fällt Lohnsteuer an, die Sie nachträglich an das Finanzamt abführen müssen.
  • Die unterjährig festgesetzten Steuervorauszahlungen waren zu niedrig. Die Abschlusszahlung fällt entsprechend hoch aus.
  • Sie haben von Ihrer GmbH ein Darlehen in Anspruch genommen. In dem Darlehensvertrag wurden jedoch keine Zinsen festgesetzt. Dies führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, die eine Steuerzahlung nach sich zieht.
  • In einer Eingangsrechnung fehlt die Steuernummer des Lieferanten. Das Finanzamt versagt den Vorsteuerabzug, den Sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend gemacht haben.
  • In der Buchführung haben sich Fehler eingeschlichen, die zu einer höheren Umsatzsteuer-Nachzahlung führen.

7. Wer hilft bei der Vermeidung von Steuerfallen?

Das Steuerrecht ist in vielen Gesetzen, Richtlinien und Durchführungsverordnungen festgehalten. Außerdem erlässt das Finanzministerium regelmäßig BMF-Schreiben, die für die Finanzverwaltung und die Steuerpflichtigen bindend sind. Dadurch können Sie theoretisch Ihre Steuern selbst berechnen. Dennoch ist es nicht einfach, den Dschungel aus Paragrafen und Vorschriften selbst zu durchforsten.

Ein Steuerberater unterstützt Sie umfassend bei allen betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen und bei der Berechnung Ihrer Steuer. Er informiert Sie zu den Vorteilen, die eine GmbH gegenüber einem Einzelunternehmen hat. Hat sich der Gewinn im Vergleich zum Vorjahr verringert, setzt er sich dafür ein, dass das Finanzamt die Steuervorauszahlungen herabsetzt. Überdies erfahren Sie von Ihrem steuerlichen Berater, wann Sie die Kleinunternehmerregelung beantragen sollten und in welchem Fall dies mit einem kostspieligen Nachteil verbunden ist.

Lesempfehlung: Weitere steuerliche Tipps für Ihre Existenzgründung haben wir unter diesen 10 Tipps für Existenzgründer gefunden

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