Telefonakquise ist einer von vielen Wegen zu neuen Interessenten, Kunden, Verkäufen und Umsätzen. Mehrere Wege führen bekanntlich nach Rom. Die telefonische Akquise hat neben der vielen Vorteile, das Imageproblem in Bezug auf die Gesetzeskonformität, wobei oft Irrtümer entstehen. Denn Telefonakquise ist grundsätzlich nicht verboten, vielmehr kommt es auf die Zielgruppe und auf die Rahmenbedingungen an. Oft besteht Unklarheit und dadurch herrscht bei vielen Unternehmen eine gewisse Verunsicherung, die wir mit diesem Artikel auflösen möchten.
Vorab möchten wir folgende wichtige Information zu unserem Rechtshinweis hinsichtlich der Telefonakquise geben. Wir sind keine Rechtsberatung, sondern teilen lediglich unsere Erfahrungen und unsere Recherchen in eigener Sache. Ergänzend zu diesen Tipps, ist es empfehlenswert, bei großer Unsicherheit oder in einem aktuellen Beschwerdefall, mit einem Experten hinsichtlich der jeweiligen Gesetze Kontakt aufzunehmen.
Unsere Überzeugung: Wer die Telefonakquise höflich und seriös, ohne fadenscheinige Tricks, Überrumpelungstaktiken oder evtl. sogar auf Lügen aufgebaut, durchgeführt, muss unserer Ansicht nach, zumindest bei der B2B-Telefonakquise wenig Konsequenzen befürchten. Am anderen Ende der Telefonverbindung sitzt schlussendlich ein Mensch, der darüber entscheidet, wie er mit der Telefonakquise umgeht. Begegnen Sie dieser Person, beispielsweise der Sekretärin, mit Respekt, werden bei nicht vorhandenem Interesse auch keine Konsequenzen folgen. Es gibt ganz dubiose Telefonakquise-Praktiken, die auf das Gegenteil abgestimmt sind, z.B. Druck aufbauen oder der Sekretärin zu drohen (Die Theorie dahinter: Die Sekretärin ist eine Befehlsempfängerin), nutzen Sie diese Telefonakquise-Taktiken nicht!
Ist Telefonakquise bei Firmen erlaubt?
Im Geschäftskundenumfeld (B2B-Vertrieb) ist die Telefonakquise unter gewissen Bedingungen erlaubt, dazu zählen:
- Die ausdrückliche Einwilligung zur telefonischen Kontaktaufnahme, siehe Beispiel, wie wir es gelöst haben: Telefon-Opt-In
- Die mutmaßliche Einwilligung aufgrund einer schon vorhandenen Geschäftsbeziehung.
- Die mutmaßliche Einwilligung aufgrund der Zumutbarkeit in einer Branche.
- Impliziertes Interesse, wodurch ein Unternehmen berechtigt ist, einen anderen Geschäftskontakt anzurufen.
- Wenn anzunehmen ist, dass eine Person in einer gewissen Funktion im Unternehmen, Interesse an einem Angebot haben sollte, spricht man von implizierten Interesse.
- Veröffentliche Kontaktdaten in z.B. Branchenverzeichnissen, können auch als impliziertes Interesse angesehen werden.
- Ein anzunehmender, vorhandener Bedarf, kann auch zu einer berechtigten Telefonakquise führen, jedoch ist in einem Streitfall die Auslegung sehr schwierig. Beispiel: Jedes Unternehmen hat Bedarf an Toilettenpapier. Allerdings wurde in einem Fall darüber entschieden, dass die Kosten, die ein Telefonanruf beim angerufenen Unternehmen verursacht hat, deutlich höher waren, als die Einkaufsvorteile, der nur wenige Cents betragen hat. Demnach kann bei Rechtsfällen auch der Nutzen und die Vorteile für das angerufene Unternehmen ins Kalkül fallen.
Beispiel und Empfehlung: Das implizierte Interesse ist kein Freifahrschein zur telefonischen Kundenakquise, ebenso nicht die Tatsache, dass eine B2B-Telefonakquise durchgeführt wird. Je nach (empfundenen) Verstoß, ist es Auslegungssache, ob es sich tatsächlich um ein impliziertes Interesse handelt. Beispielsweise könnte man davon ausgehen, dass man einen LinkedIn-Kontakt, mit dem man vernetzt ist, einfach so anrufen darf, da durch die Vernetzung eine Art Willensbekundung zum Kontaktaustausch erfolgt ist. Hat der Kontakt Ihnen jedoch nicht die Kontaktdaten freigeschaltet und Sie versuchen den Kontakt über die Zentrale zu erreichen, kann dies anders ausgelegt werden, wovon man eigentlich nicht ausgeht.
Telefonakquise im Verbrauchermarkt mit Privatkunden
Die Telefonakquise in Form der Kaltakquise mit Privatkunden als Zielgruppe (B2C-Vertrieb), ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher verboten. Dies ist im UWG-Gesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, klar geregelt.
Wer keine ausdrückliche Einwilligung vorliegen hat, riskiert Abmahnungen mit hohen Strafen, bis zu 300.000 Euro.
CRM-Tipp für die B2C-Telefonakquise: Die Einwilligung der Privatkunden für eine werbliche Kontaktaufnahme, muss seit Oktober 2021 abgespeichert und für fünf Jahre dokumentiert werden. Ist dies nicht der Fall, drohen Bußgelder in Höhe von 50.000 Euro.
Tipps, um durch seriöses Verhalten Rechtsstreite zu vermeiden
Folgende Tipps möchten wir kompakt als Umsetzungsunterstützung zur Hand geben:
- Führen Sie die Telefonakquise qualitativ durch und nicht nur nach dem Gesetz der großen Zahl und somit nach dem Zufallsprinzip.
- Bereiten Sie sich auf jedes Telefon vor, sodass Sie wissen, wen Sie anrufen.
- Versuchen Sie schon im Vorfeld den richtigen Ansprechpartner ausfindig zu machen.
- Gehen Sie individuell auf die Ansprechpartner ein und nicht mit einem pauschalen Telefonleitfaden.
- Respektieren Sie jede Person, die auf der anderen Seite das Telefonat abnimmt.
- Seien Sie stets freundlich und höflich.
- Arbeiten Sie nicht mit Irreführungen, Lügen haben bekanntlich kurze Beine.
Datenschutz bei der Telefonakquise
Über den Datenschutz und die DSGVO informieren wir ausführlich auf unserem Business-IT-Portal. Daher möchten wir uns an dieser Stelle mit der kompakten Auflistung kurz halten:
- Achten Sie darauf, dass die Telefonnummer nicht unterdrückt wird.
- Akzeptieren Sie das Widerspruchsrecht, im Falle einer Untersagung von weiteren Anrufen im Unternehmen.
- Achten Sie darauf, dass nur die Informationen abgespeichert werden, die für das Akquiseziel wichtig sind. Es besteht ebenso ein Auskunftsrecht über alle gespeicherten Informationen.
Die Telefonakquise ist noch immer einer der effektivsten Akquise-Methoden. Allerdings empfehlen wir nicht mit der Tür ins Haus zu fallen, indem Sie eine gezielte, rechtskonforme und seriöse Umsetzung anstreben.
Die Art und Weise der Telefonakquise sind entscheidend!
Wie ich Sie unterstützen kann?
Ja, ich habe einen großen Erfahrungsschatz in der B2B-Telefonakquise, genauer gesagt über 20 Jahre, in den Branchen IT und Industrie! Jedoch nein, ich führe schon lange keine Telefontrainings mehr durch. Persönlich kann ich Sie mit einem Feedback unterstützen, indem Sie mit mir einen telefonischen Pitch durchführen, das nennen wir Sales-Feedback. Sie gewinnen dadurch individuelle Tipps passend für den interaktiv ermittelten Status Quo.
Thomas W. Frick
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